Aufnahme und Anmeldung
Willkommen im Kindergarten Elisabethinum Axams!
Die Anmeldephase für das Krippenjahr 2025/26 ist bereits abgeschlossen.
Sollten Sie dennoch während des laufenden Jahres einen Krippen-Platz benötigen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Carmen Neuner
Team der Leitung Elementarbildung
T: +43 5234 68 277-600
E: leitung.elementarbildung@slw.at
Für die Aufnahme in den Kindergarten gelten für Kinder ohne Behinderungen folgende Kriterien:
Die Aufnahmekriterien für Kindergarten- und Kinderkrippenplätze ohne Abrechnung über die Abteilung Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung werden durch das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22, Abs. 4 geregelt und lauten wie folgt:
Können nach Maßgabe des §22, Abs. 3 lit. a nicht alle für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind der Reiha nach aufzunehmen:
a) besuchspflichtige Kinder (§ 26) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung,
b) Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen,
c) Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der der Kinderbetreuungseinrichtung
d) Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, wenn dieser Elternteil beruftstätig ist,
e) Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, wenn dieser Elternteil nachweislich arbeitssuchend ist oder sich in Ausbildung befindet,
f) Kinder, deren Eltern berufstätig sind,
g) Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden,
h) Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen,
i) Kinder, deren Geschwisterkind die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besucht.
Für die Aufnahme in die Kinderkrippe gelten für Kinder mit Behinderungen folgende Kriterien:
- Gültiger Reha-Bescheid der Abteilung Soziales des Landes Tirol
- Um langfristig eine qualitative Unterstützung zu gewähren, werden bei der Entscheidung zur Vergabe von Reha-Plätzen neben der Kindergartenleitung des Kindergartens Elisabethinum Axams auch die Führungskräfte des Elisabethinums einbezogen.
- Wohnsitz in Axams (für Kinder mit Behinderungen aus Axams sind jedenfalls Reha-Plätze vorgesehen)
- Abstimmung zwischen Unterstützungsbedarf, Entwicklungschancen und dafür notwendiger Kompetenzen und Ressourcen einerseits und tatsächlich vorhandener Kompetenzen und Ressourcen andererseits
- Dringlichkeit einer Aufnahme aufgrund der persönlichen Ausgangslage (Entwicklungsstand, Fördermöglichkeiten, familiäre und soziale Situation, vorhandene Alternativen, …)
- Geschwisterkind besucht bereits den Kindergarten Elisabethinum Axams oder das Elisabethinum
- Kinder von Mitarbeiter/innen des Kindergarten Elisabethinum Axams oder des Elisabethinums