Aufnahme und Anmeldung

Willkommen im Kindergarten Elisabethinum Axams!


Einschreibung für das Kinderkrippenjahr 2025/26

Die Einschreibung für die Kinderkrippe Elisabethinum Axams, Mailsweg 2 und Mailsweg 10, findet an einzelnen Nachmittagen im Februar 2025 statt. Eine Anmeldung zur Einschreibung ist nicht notwendig. Alle Fragen werden vor Ort von den Krippenleitungen Carmen Neuner und Julia Steiner beantwortet. Ihr Kind darf ab dem 18. Lebensmonat die Kinderkrippe besuchen. Falls Ihr Kind schon unsere Kinderkrippe besucht, ist keine weitere Einschreibung notwendig.

An folgenden Nachmittagen finden die Einschreibungen statt:

  • Mittwoch, den 5. Februar 2025 um 16.00 Uhr, Treffpunkt Mailsweg 2, Eingang Kinderkrippe
  • Freitag, den 21. Februar 2025 um 16.00 Uhr, Treffpunkt Mailsweg 10, Eingang Kinderkrippe

PDF Haupteinschreibung der Gemeinde Axams


Die Anmeldephase für das Krippenjahr 2024/25 ist bereits abgeschlossen.
Sollten Sie dennoch während des laufenden Jahres einen Krippen-Platz benötigen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Portrait Carmen NeunerCarmen Neuner
Team der Leitung Elementarbildung
T: +43 5234 68 277-600
E: leitung.elementarbildung@slw.at


Für die Aufnahme in die Kinderkrippe gelten für Kinder ohne Behinderungen folgende Kriterien:

  1. Besuchspflichtige Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Axams
  2. Kinder, die diesen Kindergarten bereits besuchen
  3. Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Axams
  4. Kinder, deren Eltern berufstätig sind
  5. Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden
  6. Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten sind
  7. Geschwisterkind besucht bereits denselben Kindergarten

Für die Aufnahme in die Kinderkrippe gelten für Kinder mit Behinderungen folgende Kriterien:

  1. Gültiger Reha-Bescheid der Abteilung Soziales des Landes Tirol
  2. Um langfristig eine qualitative Unterstützung zu gewähren, werden bei der Entscheidung zur Vergabe von Reha-Plätzen neben der Kindergartenleitung des Kindergartens Elisabethinum Axams auch die Führungskräfte des Elisabethinums einbezogen.
  3. Wohnsitz in Axams (für Kinder mit Behinderungen aus Axams sind jedenfalls Reha-Plätze vorgesehen)
  4. Abstimmung zwischen Unterstützungsbedarf, Entwicklungschancen und dafür notwendiger Kompetenzen und Ressourcen einerseits und tatsächlich vorhandener Kompetenzen und Ressourcen andererseits
  5. Dringlichkeit einer Aufnahme aufgrund der persönlichen Ausgangslage (Entwicklungsstand, Fördermöglichkeiten, familiäre und soziale Situation, vorhandene Alternativen, …)
  6. Geschwisterkind besucht bereits den Kindergarten Elisabethinum Axams oder das Elisabethinum
  7. Kinder von Mitarbeiter/innen des Kindergarten Elisabethinum Axams oder des Elisabethinums